Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich im Urteil C-42/14 vom 16.04.2015 mit der Frage zu befassen, ob Mietnebenleistungen bei Gebäudevermietungen umsatzsteuerlich getrennt von der eigentlichen Miete zu beurteilende Leistungen darstellen. Im vorliegenden Urteil ging es bei einem polnischen Steuerfall um die Vermietung einer Immobilie und die von Dritten erbrachte Lieferung von Wasser, Elektrizität, Wärme sowie […]
EuGH: Mietnebenleistungen sind grundsätzlich getrennt zu beurteilen
von MBK am 10. Juni 2015, keine Kommentare