Wenn es nach dem Willen der Landesfinanzminister geht, sollen die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft werden. Das neue Gesetz soll zum 01.01.2015 in Kraft treten. Bis dahin gelten also noch die alten Regeln. Die Planungen sehen vor, den strafrechtlichen Berichtigungszeitraum für alle Fälle der Steuerhinterziehung auf 10 Jahre auszuweiten. In Fällen einfacher Steuerhinterziehung waren […]
Strafbefreiende Selbstanzeige wird ab 2015 teurer
von Dipl.-Finanzwirt Marcus Wilp am 8. Juli 2014, keine Kommentare